Nichts bestellt und zahlen?

Der Beitragsservice ist eine nicht rechtsfähige Organisation. In der BRD ist es nur erlaubt, mit zugelassenen Unternehmen und Einrichtungen Geldgeschäfte zu tätigen. Eine Zahlung stellt einen Verstoß gegen Artikel 1 der UN-Charta für Menschenrechte dar (Recht auf Selbstbestimmung). In Den Haag könnten dafür langjährige Haftstrafen drohen. Diese (theoretische) Zugriffsmöglichkeit gegen Millionen von Beitragszahlern wollen wir unseren Mitgliedern ersparen.

 

Durch das bereitwillige Zahlen zeigt man an, dass auch andere Gebühren erfunden werden können, die viele Menschen hinnehmen. Wir halten das für eine sehr gefährliche Entwicklung in einer Demokratie und unterstützen daher Menschen, die das System nicht durch falsche Bereitwilligkeit gefährden, sondern stattdessen verbessern und weiter entwickeln wollen.

Wir meinen, dass ein werbefinanziertes Fernsehen kostenlos sein kann (wie die privaten Sender beweisen) oder eben durch Abonnenten gestützt werden sollte. Einen Zwang halten wir keineswegs für eine nachhaltig überzeugende und zukunftsfähige Methode, wie viele Proteste zeigen.

 

Wer mehr dazu erfahren möchte und über den aktuellen Stand der Dinge informiert werden will, fragt uns einfach an. Vorab haben wir hier Genaueres zur Sachlage.

 

Nicht alle Widersprüche beim "Unrechtsservice" sind jedoch erfolgreich. Gerichtsvollzieher bemühen sich, säumige "Schuldner" auch ohne Gerichtsbeschluss abzukassieren. Gelingt auch das nicht, wird Haftbefehl erlassen. Wer mehr über die Zwangsvollstreckung erfahren möchte, klickt sich einfach durch.

 

FFD-Mitglieder genießen den Schutz der Gemeinschaft, denn auch Gerichtsbedienstete müssen sich an die gültige Rechtsprechung halten.