Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie bis 2 Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Die von Ihnen ausgewählte(n) Person(en) werden aufgrund der erteilten Vollmacht Ihre Vertreter.
Wer beispielsweise einer Organentnahme nicht zustimmt, hat hier die beste Absicherung, dass dies auch nicht geschieht. Dasselbe gilt für Anschließen, das Ein- und Ausschalten medizinischer Geräte, Apparate und Anlagen.
Auch bei völliger Gesundheit bleibt man so vor missverständlicher oder willkürlicher Einlieferung in eine Psychiatrie geschützt. Bei Fehlverhalten kümmern wir uns sofort um die Klarstellung.