Wer Vermögen, Haus, Wohnung, Firma etc. hat, kann enteignet werden, wenn er keine Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Personalausweis oder Notarvertrag schützt also nicht vor Beschlagnahmung, beispielsweise bei Immobilienleerstand für Flüchtlinge.
Wir helfen unseren Mitgliedern dabei, ihr Recht auf ihr Eigentum umzusetzen, damit sie auch vor Gericht nicht mehr als Sache, sondern als Mensch behandelt werden. Damit werden überdies sämtliche Einziehungsmaßnahmen, auch Dokumente, Bundeswehr, Krankenhaus, Patientenverfügung etc. obsolet. Nur so hat der Wille des Staatsangehörigen oberste Priorität.
Da es auch bei der Beantragung Fußangeln und teilweise Unkenntnis bei den Behördenmitarbeitern gibt, unterstützen wir unsere Mitglieder darin, die für sie korrekte und rechtssichere Version dieses Ausweises zu erhalten.
Mehr Detailinfos gibt es hier.