Bundesweit (BRD) kostenlos parken

Durch die Anpassung des § 5 OWiG dürfen Führer eines Fahrzeugs auf Straßen innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nicht mehr mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Das betrifft auch alle öffentlichen Parkplätze auf Straßen. Ausgenommen sind private Stellplätze, Privatparkplätze und Parkhäuser, die entsprechend gekennzeichnet sein sollten.

 

Bei Zuwiderhandlungen von Dienstpersonen, Polizisten, beauftragte Mitarbeiter oder Personal des Ordnungsamts genießen FFD-Mitglieder darüber hinaus den anwaltlichen Schutz der Rechtsvertretung Dr. jur. Spaniol.

Diesen Parkausweis erhalten FFD-Mitglieder kostenlos. Das Lösen von Parkscheinen an Parkautomaten oder das Einstellen einer Parkscheibe für das Parken auf öffentlichen Straßen entfällt.

 

Viel Spaß beim freien Parken.

 

In unserem Downloadbereich kann sich jeder den Parkausweis kostenlos herunterladen und ausdrucken.

 

Wen das Thema weiterführend interessiert, klickt hier.

 

Für den Schutz vor teuren Fotos empfehlen wir unser Hinweisschild.