Neben den vielen Zahlungsverpflichtungen haben wir auch Rechte. Viele zahlen vieles freiwillig oder geben dem Druck der Obrigkeit nach, obwohl man genau genommen sogar bei manchen ungerechtfertigten Zahlungen sich möglicherweise bei noch höheren, internationalen Gerichten strafbar macht, indem man nicht rechtsfähige Organisationen, wie beispielsweise den Beitragsservice unterstützt.
Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der “Bundesrepublik Deutschland“ mit ihrer Finanzagentur GmbH, (HRB 51411), wobei die vermeintlichen “BRD–Ämter”, Behörden, Dienststellen, “Gerichte” und Verwaltungen u.a . bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind. Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 - 2 BvR 2670/11 - 2 BvE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD Ausnahme– und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Reichsgesetze fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker – und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden. Nach Aufhebung dieses Paragraphen gilt aber immer noch § 139 GG. Nazi-Gesetze dürfen demnach bei uns keine Anwendung finden, sind aber dennoch bei Hausdurchsuchungen, Inhaftierungen, Erzwingungshaft etc. rechtswidrig in Gebrauch.
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebenden Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung. Verstehen Sie das bitte! Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, GEZ-Gebühren usw. usf. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden.
Die Befreiung von Nazismus nach 1945 ist bis heute nicht erfolgt!
Mehr dazu siehe hier.
Wir wollen wieder die Gültigkeit der Rechte der Bürger in Deutschland und fordern daher die Deutsche Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz.