Auch Gerichtsvollzieher (GVZ) arbeiten völlig willkürlich, ohne gesetzliche Grundlage. Hier sollten Sie Ihre Rechte und die Rechte des GVZ kennen, um ihn gleich vor der Haustür abzuweisen.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte, was Sie bei einer drohenden Zwangsvollstreckung wissen sollten.
Hintergrund:
Da das Gerichtsverfassungsgesetz GVG ungültig gemacht wurde, ist die Zivilprozessordnung ZPO jetzt ebenfalls unsinnig. Durch das Bundesgesetzblatt von 2006 Teil 1 Nr. 18 S. 866ff vom 24.04.2006 wurde der Artikel 49, der Geltungsbereich aufgehoben.
1. Persönliche Ausweisung des Gerichtsvollziehers
1.1. Person überprüfen
Als erstes können Sie einen gültigen Lichtbildausweis verlangen. Das kein ein Personalausweis, Führerschein oder auch Reisepass sein. Der GVZ hat sich schriftlich mit Namen angekündigt und Sie müssen sicher gehen, dass diese Person, die vor Ihnen steht, auch der GVZ ist. Notieren Sie seinen Namen und seine Adresse.
1.2. Beamtenstatus überprüfen
Fragen Sie ihn, ob er über hoheitliche Rechte verfügt und ob er Beamter ist. Wenn er mit ja antwortet, dann verlangen Sie einen Amtsausweis. Er wird Ihnen höchstens einen Dienstausweis zeigen, welcher nicht unterschrieben ist. Weisen Sie ihn auf die fehlende Unterschrift nach BGB § 126 Abs. 1 und auf die Amtsanmaßung nach StGB § 132 hin. Notieren Sie alle Ergebnisse der Befragung.
Da es nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52 (siehe Satz 2 im nachstehenden Original-Dokument) keine Beamten geben kann, läuft es immer auf eine Amtsanmaßung hinaus.
1.3. Rechtliche Grundlagen im Original vorlegen
Zeigen Sie ihm die Gesetze als Buch oder als Ausdruck von www.Gesetze-im-Internet.de. Verwenden Sie immer nur die Originale, dann gibt es keine Ausreden mehr. Der GV wird langsam kalte Füße bekommen.
2. Gesetzliche Grundlage für sein Handeln erfragen
Es wurde der gesamte Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO) gestrichen, einschließlich des gesamten Abschnittes 4 ab $ 899 bis § 915h, die ausschließlich über die Rechte des GVZ handelten. Ohne ZPO kann er nicht handeln! Hier sind die Beweise:
2.1. Streichung des Abschnitts 4 der ZPO
BGBl Teil 1 Nummer 48 vom 31.07.2009 siehe Seite 2258.
2.2. Streichung des Geltungsbereichs der ZPO
Die ZPO ist komplett ungültig. Hier stand vor dem 24.04.2006 im Einführungsgesetz der Zivilprozessordnung EGZPO §1 drin. Damit können Sie den GVZ direkt nach dem Geltungsbereich fragen. Er kann jedoch dies nicht beantworten. Wer dazu mehr wissen möchte, sieht in der Rechtsstellung Deutschlands nach.
2.3. Aufhebung der Gerichtsvollzieherordnung
Die letzte gültige GVO kannst du hier direkt ansehen und runterladen. Diese wurde am 01.09.2013 zuletzt geändert und ist heute nicht mehr in den Gesetzen zu finden. Ein Bundesgesetzblatt, in welchem die Auflösung dokumentiert ist, ist ebenfalls nicht mehr auffindbar. Die vorherige Fassung der GVO von 2012 gibt es hier. Bitte vergleichen Sie selbst die beiden Fassungen und überlegen Sie selbst, was dies zu bedeuten hat (Rechtsstellung).
3. Unterschrift des Richters einfordern
Ein Gerichtsvollzieher braucht nach der ZPO § 315 eine Unterschrift von einem gesetzlichen Richter. Diese ist zwingend. Darüber gibt es ein Bundesverfassungsbeschluss vom 03.04.1979 BvR 994/76. Das besagt, dass der GVZ Ihre Wohnung oder Grundstück nur mit Unterschrift eines gesetzlichen Richters betreten darf. Denn der GV arbeitet als Exekutive, braucht daher die Erlaubnis der Judikative (des Richters).
Der GVZ benötigt einen Vollstreckungsauftrag und eine vollstreckbare Ausfertigung. Dies ist in der ZPO § 754 genau verankert. Diese vollstreckbare Ausfertigung ist eine Kopie des Urteils mit Vollstreckungsklausel, siehe § 724 und § 725.
Wenn vor Gericht keine Unterlagen gegen Sie vorliegen, dann kann auch kein Urteil bzw. vollstreckbare Ausfertigung existieren. Prüfen Sie, ob am Gericht überhaupt Unterlagen vorliegen - wenn ja, dann lassen Sie sich die vollstreckbare Ausfertigung zeigen und achten Sie auf die richterliche Unterschrift mit Vor- und Familiennamen auf dem Urteil.
Auch wenn die ZPO erloschen ist, ist es sinnvoll, hier direkt Druck zu machen. Verlangen Sie die gesetzlichen Grundlagen und weisen Sie den GV vom Hof, wenn er diese nicht vorlegen kann. Sie sind im Recht!
FFD-Mitglieder nutzen hier unsere starke Gemeinschaft sowie den sehr weit reichenden Rechtsschutz durch die Rechtsvertretung Dr. jur. Spaniol.