Das Urteil aus dem ISTGH (Internationaler Strafgerichtshof) in Den Haag vom 03.02.2012 bestätigt die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der "Bundesrepublik Deutschland" mit ihrer Finanzagentur GmbH (Handelsregister HRB 51411), wobei die vermeintlichen "BRD-Ämter", Behörden, Dienststellen, "Gerichte", Verwaltungen u.a. bei dnb.com mit eigenen Umsatzsteuernummern gelistet sind wie auch bei der UPIK.
Urteil des BverfGE vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BVR 2670/11 -2 BVE 9/11):
Nach Offenkundigkeit dürfen Gesetze von nicht staatlichen BRD-GmbH Ausnahme- und Sondergerichten (vgl. § 15 GVG) die auf altem Nazigesetz fußen und somit gegen das gültige Besatzungsrecht, gegen die Völker- und Menschenrechte verstoßen, überhaupt keine legitime Anwendung finden. (daher der Wegfall des Gesetzes)
Durch die Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassunggebender Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Zum besseren Verständnis: Alle BRD-Forderungen (Steuern jeglicher Art, Beitragsserivce, Kammer-Beiträge usw. sind private Forderungen, haben also keinerlei hoheitsrechtliche Rechtsgrundlage und müssen demnach auch nicht bezahlt werden. (Nichtzahler werden aber widerrechtlich verfolgt, wogegen Einspruch zulässig ist)
Damit ist klar: Eine Finanzierung von Kriegsgebaren über Kontopfändungen, Zahlungen wegen Ordnungswidrigkeiten, Strafbefehlen, Grundbesitzabgaben, Zwangsvollstreckungen, Zwangsmitgliedschaften, Steuerabgaben, Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, Zwangsversteigerungen erfüllt den Tatbestand des Betrugs, des Landes- und des Hochverrats, des Menschen- und des Völkerrechtsbruchs und somit auch der offenkundigen Volksverhetzung.
Das Urteil aus dem ISTGH Den Haag vom 03.07.2012 bestätigt also die Zuständigkeit des Deutschen Reichs und nicht die Zuständigkeit der "Bundesrepublik Deutschland" mit ihrer Finanzagentur GmbH.
Weil aber das Deutsche Reich aktuell keine gültige Rechtsvertretung hat, müssen wir uns mit den aktuellen Begebenheiten auseinandersetzen.
Ganz besonders wichtig sind die §§ 46 und 47 der HLKO:
§ 46: Das Privateigentum darf nicht entzogen werden
§ 47: Die Plünderung ist ausdrücklich untersagt
Damit war und ist jede Pfändung, jede Steuer, jede Zwangsabgabe seit mehr als 90 Jahren ein Verstoß gegen geltendes Völkerrecht.
Diese Gesetze betreffen jeden, der in der BRiD (Bundesrepublik in Deutschland) lebt oder sich dort aufhält. Sie müssen von Bundestag und Bundesrat weder diskutiert, noch ratifiziert werden. Auch bei Wahlen können sie durch keine Partei weder abgewählt oder verändert werden.
Wir von FFD wollen daher eine Deutsche Verfassung nach Artikel 146 Grundgesetz. Wir unterstützen unsere Mitglieder darin, ihre Vermögen zu schützen.