Nach § 5 OWiG sind fast alle Bußgeldforderungen ungültig. Unseren Mitgliedern helfen wir dabei, sich im Paragraphen-Dschungel zurechtzufinden und übernehmen auf Wunsch die Korrespondenz.
Bei Inanspruchnahme eines Anwalts oder Fachanwalts für Verkehrsrecht ist darauf zu achten, dass dieser nicht Mitglied einer gängigen Anwaltskammer ist, um Rechtsnachteile für sich selbst und den Anwalt zu vermeiden.
Gerne helfen hier auch Mitglieder Mitgliedern zielorientiert weiter.
Wem das alles zuviel ist, nutzt die Erfahrung unserer Mitglieder und klickt erstmal hier.
Wer aber stärker in das Thema einsteigen möchte, kann sich hier informieren, wer den Mainstream-Weg gehen will, klickt nachstehend.
Jeder fünfte Strafzettel, für den wir zahlen, ist fehlerhaft. Ein neues Start-Up-Unternehmen aus Berlin verspricht nun, Bußgeldbescheide jeglicher Art ungültig zu machen. Und das legal und vollkommen gratis. Doch was ist dran an der Versprechung?
Zuerst einmal den offiziellen Weg gehen. Danach gibt es noch unendlich andere Möglichkeiten, das Bußgeld abzuwenden oder ins zeitliche Nirvana zu ziehen, um weiterfahren zu können. Wer beispielsweise einen Wohnsitz in England und sich in Deutschland abgemeldet hat, kommt um vielerlei Dinge, auch den Beitragsservice, die IHK etc. drum herum, da den deutschen Behörden dort nicht erlaubt ist, zuzustellen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, seinen Führerschein nicht im Original mitzuführen und diesen notariell beglaubigen zu lassen. Diese und andere Themen diskutieren wir auf unseren FFD-Treffen.