Wir sollten daher die Medien und deren Mitarbeiter darin unterstützen, Volkes Meinung möglichst breitgefächert und objektiv darzustellen. Alles andere führt dazu, dass sie Zuschauer und Werbeeinnahmen verlieren. Dies mit Zwangsabgaben auszugleichen, um nur wenige Meinungen auf verschiedenen Kanälen darzustellen, ist verfassungswidrig oder hier korrekter ausgedrückt: Es entspricht nicht dem Grundgesetz.
Gute Info. Wer sich allerdings erst jetzt damit befasst, kommt hier zu spät: Der Tübinger Beschluss wurde bereits wieder aufgehoben. Zum aktuellen Stand der Dinge gelangt man hier