Willkommen im eigenen Rechtsgebiet

Wenn man sich auf das internationale Völkerrecht beruft, kann man zu der Ansicht gelangen, dass eine Rücksetzung in den Vorzustand vor dem Dritten Reich dazu beitragen kann, Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik in Deutschland (BRiD) anzugehen.

 

Im Rahmen der in der BRD gesetzlich verankerten sogenannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist vieles erlaubt und möglich, was vielleicht zu einer anderen Zeit sofort verboten worden wäre.

 

Grundsätzlich ist es durchaus zulässig, sein eigenes Reich auszurufen, eine eigene Gemeinschaft zu gründen und mit eigenen Gesetzen und Vorschriften zu versehen, wenn dies in einem begrenzten Umfeld geschieht, wie das eigene Haus, ein Postfach, ein Anwesen, ein Zusammenschluss von Menschen innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Auch da kann man das Hausrecht haben das insofern besteht, sofern es andere nicht berührt und nicht gegen andere Normen wie Menschenrechte, das Waffenrecht, Betäubungsmittelgesetz, Vollstreckungsgesetz etc. verstößt, keine Räumung oder andere Zwangsmaßnahmen dagegen bestehen.

 

Übertrieben ausgedrückt kann man durchaus seine Putzfrau dazu anweisen, das vor ihr liegende Reich (in meinem Reich bin ich zuhause) zu säubern. Ob sie dann allerdings mit der Honorierung durch eigene oder selbst erstellte Reichstaler oder weniger populäre Währungen einverstanden ist, kann da jeder für sich selbst entscheiden.

 

Man sollte dazu wissen, dass jedes Staatssystem etwas dagegen haben kann, wenn andere Gebiete auf dem von einer international anerkannten Solidargemeinschaft oder auch Besatzungszone ein eigenes Territorium ausruft, das sich den umgebenden Bedingungen nicht unterwerfen möchte, um beispielsweise Steuern zu sparen, einer drohenden Enteignung, einer Inhaftierung, einer Zwangsvollstreckung etc. zu entgehen. Einige möchten sich entnazifizieren, weil sie die von den Alliierten eigentlich verbotene Fortsetzung der zur Nazi-Zeit installierten NS-Gesetze wie Personalausweisgesetz, Einkommensteuergesetz, Kirchensteuer etc. ablehnen und mit dem Erwerb des Deutschen Staatsangehörigkeitsausweises, welcher von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland auf Verlangen ausgestellt werden muss, sich mehr Rechte und Freiheit erhoffen.

 

Durchaus reelle Chancen kann man indes haben, wenn man zu einem bestehenden System finanziell, personell und militärisch überlegen ist. Für viele wäre hier auch eine Verbindung zu Russland eine Option. Einen Krieg innerhalb der BRD-Verwaltungszone vorzubereiten, wird jedoch hier als höchst strafbar mit Freiheitsentzug geahndet.

 

Ganz schwierig wird es, wenn man als eigenes Reich, als eigener Staat oder Gemeinde im Staatskonstrukt eines anderen vor dessen Gerichten Recht erwartet. Wenn es um Geringfügigkeiten geht wie zum Beispiel einem Strafzettel auf "fremdem" Staatsgebiet oder einer Besatzungszone, kann man auch aus Verwaltungskostengründen durchaus mal mit einer Verfahrenseinstellung rechnen, bei werthaltigeren Auseinandersetzungen hört die Kulanz des übergeordneten Systems meist sehr schnell auf, egal ob man den Richter anerkennt oder nicht, dieser sich ausweist oder darauf verzichtet, ob Urteile unterschrieben sind. Angemerkt sei hier allerdings auch, dass beispielsweise Baden-Württemberg erst nach dem Krieg auf einem Besatzungsgebiet gegründet wurde. Dies ist staats- und völkerrechtlich ebenso umstritten wie bekannterweise der Rundfunkstaatsvertrag. Da die Siegermächte nach 1945 lediglich beauftragt sind, die rechtsstaatliche Ordnung in einem besetzten Gebiet wiederherzustellen, sehen diese wohl auch keinen Grund, gegen das "neue" Land Baden-Württemberg vorzugehen.

 

Dennoch kann man sich mit diesen alternativen, territorialen Ideen, die oftmals auch Wahrheiten und vor allem Kritik am System beinhalten, durchaus befassen, sich in Interessengruppen und Gemeinschaften damit auseinandersetzen. Letztlich wird man Mehrheiten brauchen, um Gemeinden und Gebiete zu reorganisieren oder zu reformieren.

 

Um die Realität nicht ganz zu vergessen, leben die meisten Bewohner in der BRD heute sehr viel freier und wohlhabender als in allen Systemen davor. Durch die sich immer drastisch ausdehnendere Schere zwischen Arm und Reich und die sich ständig verschlechternde Rentensituation besteht akuter Bedarf an Veränderung, die nicht nur mit Wahlen erreicht werden kann, sondern auch mit dem legalen Mittel des gewaltlosen Protests und der freien Meinungsäußerung.

 

Wir von FFD unterstützen daher eines der wenigen uns erlaubten Wege, die Umsetzung einer Deutschen Verfassung nach Artikel 146 im Grundgesetz.

 

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