Wenn man sich von Polizei, Behörden oder auch der Regierung ungerecht behandelt fühlt, kann man dies auf unterschiedliche Arten im Rahmen der Meinungsfreiheit ausdrücken. Ob man beispielsweise 10 Cent mehr für das Bußgeld aufwendet oder den Beitragsservice in Raten bezahlt, sich andere Dinge einfallen lässt, bleibt eines sicher: Der Verwaltungsaufwand erhöht sich. Diese Kosten könnten dann aber später wieder auf alle Zahler umgelegt werden. Daher wollen wir uns um das Kernthema kümmern: Die Deutsche Verfassung nach Art. 146 im Grundgesetz, zeigen aber nachstehend einige dennoch legale Möglichkeiten des "Zivilen Ungehorsams".
Laut Vorschrift muss das Kennzeichen gut sichtbar im dafür vorgesehenen Platzhalter angebracht sein. Das ist hier im Beispiel eines Reichsbürgers erfüllt.
FFD-Mitglieder testeten diese Anbringung ebenfalls und hatten viele Gespräche mit der Polizei. Die Voraussetzungen für ein Bußgeld sind hier wegen einer fehlenden Vorschrift jedoch nicht erfüllt, was alle Polizisten meistens erst im Nachhinein ebenfalls feststellen.