Vorbereitung eines Angriffskrieges

Ab dem 1.1.2017 ist der Paragraph § 80 durch § 80a ersetzt, was auch eine Änderung des Völkerstrafgesetzbuches VStGB erfordert. Dadurch wird der Anschein erweckt, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht mehr greift.

 

Wir von FFD setzen uns für Frieden, die Souveränität Deutschlands und die Deutsche Verfassung nach Artikel 146 im Grundgesetz ein.

 

Durch den Parteienstatus bleiben FFD-Mitglieder in ihrer Meinungsfreiheit weitgehend beschützt.

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