Ein Grundgesetz ist ein verfassungsähnliches Rechtsdokument, mit welchem die Innen- und Außenangelegenheiten eines zu verwaltenden Besatzungskonstruktes für eine Übergangszeit auf Veranlassung eines Besatzers bzw. besetzenden Staates geregelt werden. Von daher sind Grundgesetze Ausdruck einer staatlichen und völkischen Fremdbestimmung. Letztere endet erst dann, wenn mit Abschluß eines Friedensvertrages und Aufhebung des Grundgesetzes die Selbstbestimmung bzw. Volkssouveränität eines vormals fremdbestimmten Staatsvolkes wiederhergestellt ist.
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Wer der Deutschen Sprache ein wenig mächtig ist, kann auch den Buchtitel "Grundgesetz für die BRD" von "Grundgesetz der BRD" in Bezug auf die inhaltliche Erwartung und Geisteshaltung unterscheiden.
Hier geht es zur Deutschen Verfassung nach Art. 146 Grundgesetz.
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