Viel Aufregung durch Unkenntnis und Desinformation.
Es ist zwar richtig, dass bei Sportveranstaltungen nach dem Zweiten Weltkrieg normalerweise die 3. Strophe gesungen wird, verboten ist die erste dadurch aber nicht.
Hintergrund:
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) dichtete den Text im Jahre 1841 auf der damals britischen Nordseeinsel Helgoland. 1871 wurde zur Gründung des Deutschen Kaiserreiches das
Deutschlandlied Nationalhymne. Zu dieser Zeit kannte man noch keinen Nationalsozialismus, welcher erst viel später kam.
Mehr dazu:
http://www.deutschlandlied.de
Wenn hier nun Fans und Sportler meinen heulen und sich schämen zu müssen, sollten sie dies lieber wegen ihrer Bildungsverweigerung tun und auch wegen mangelhafter sportlicher Leistung. Es sei
zudem angemerkt, dass die Stars auf dem Platz für ihre Bein- und Armarbeit bezahlt werden und nicht für ihre Leistungen des Gehirns oder die Fähigkeit über die eigene Regierung nachzudenken, für
die sie meinen als Nationalteam oder gendergerecht ausgedrückt als Frau-Mann-Schaft aufzutreten:
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Wer es noch nicht weiß: BRD ist die Abkürzung für die Bundesrepublik Deutschland. Nach der Feststellung der Bundesregierung, die mit ihrem Bundestag im Gebäude des Reichstages verweilt,
beschreibt die 1. Strophe der Nationalhymne das von der Bundesregierung bestätigte, auch 2017 aktuelle Staatsgebiet auf Basis des internationalen Völkerrechts. Die BRiD ist Teil dieses Gebietes.
Dies wurde schon 1973 vom Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe festgestellt. Es ist derzeit das höchste und anderen Gerichten übergeordnete Gericht der BRD.
Höchstrichterliche Entscheidungen, Beschlüsse, Feststellungen und Urteile werden auch diesen Umstand betreffend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.