Der ewige Unrechtszustand muss beendet werden.

Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen - Art. 120 GG - Grundgesetz.

Geschichte der Besatzung Deutschlands

Aufrüstung, statt Rückzug