Für unsere Mitglieder geben wir unser Bestes!

Wir wollen, dass die Menschen wieder mehr Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit finden. Damit vorhandene Gesetze besser verstanden und eingesetzt werden, haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Deutsche Verfassung nach Art. 146 im Grundgesetz umzusetzen.

 

Bis dahin appellieren wir an unsere Richter, Staatsanwälte, Behörden und Polizeibedienstete dennoch Seriosität in ihren Handlungen und Entscheidungen walten zu lassen und unterstützen sie darin.

Abgeschlossene Verfahren

Dezember 2015

 

Widerspruch zum Bußgeldbescheid über 100 € zur Geschwindigkeitsübertretung um 27 km/h Stunde innerhalb geschlossener Ortschaften vor dem Amtsgericht Waiblingen.

 

Verhandlung eingestellt, Aufwand trägt die Stadt Waiblingen, Gerichtskosten die Allgemeinheit. 

Februar 2016

 

Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung am Landgericht Osnabrück.

Nach Revision wurde der Vorwurf aufgehoben.

Juni 2016

 

Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingestellt. 

Laufende Verfahren

Abwendung der Zwangsvollstreckung durch unberechtigte Beauftragung des SWR / Beitragsservice in mehreren Fällen vor dem Landgericht Stuttgart. Nach Akteneinsicht Richter abgemahnt.

Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot, 348,50 € Gesamtforderung.

Da Bußgeldverfahren verfassungswidrig sind, wurde Einspruch eingelegt.

Vorwurf der Nutzung von akademischen Titeln am Landgericht Osnabrück. 

Revision wurde eingelegt, da Verfahren zusammengelegt wurden.

Zwangsversteigerung und Zwangsräumung eines Einfamilienhauses durch das Amtsgericht Chemnitz.

Durch Verstoß gegen das Grundgesetz wurde Revision eingelegt.